Der Beirat für mittelständische Unternehmen

Unternehmensbeirat für mittelständische Unternehmen

Der Unternehmensbeirat unterstützt die Geschäftsleitung und/oder die Gesellschafter eines Unternehmens. Beiräte in unterschiedlicher Ausprägung und Gestaltung sind sowohl bei Einzelunternehmen, bei Personengesellschaften und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu finden. Anders als bei gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollgremien gibt es für den Unternehmensbeirat keine gesetzliche Normierung.

Aufgaben des Beirats

Beratung

Der Beirat dient als Gesprächs- und Diskussionspartner für die Geschäftsführung und die Gesellschafter. Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis sowie spezielle Themen werden diskutiert. Der Unternehmensbeirat besitzt keine Entscheidungsbefugnis. Die Überlegungen im Berat sollen die Entscheidungsträger des Unternehmens (Geschäftsleitung, Gesellschafterversammlung) unterstützen.

Die Beratung des Beirats kann sich auf alle Unternehmensbereiche beziehen, also sowohl operative (Investitionen, Personal, Vertrieb und Marketing) als auch strategische Bereiche (Nachfolgeplanung, Strategie, Digitalisierung).

Überwachung

Sollten die Gesellschafter aus Zeit oder Qualifikationsgründen ihre Gesellschafterrechte nicht ganz oder teilweise nicht selbst ausüben können oder wollen oder ist der Kreis der Gesellschafter unüberschaubar groß, kann der Beirat überwachend tätig werden – ähnlich dem Aufsichtsrat einer großen GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Die Ergebnisse seiner Überwachung dienen der Gesellschafterversammlung zur Abstimmung und Entscheidung.

Ausgleichsfunktion

Ein Beirat kann zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung oder auch zwischen Gesellschaftergruppen vermitteln – professionell und mit sachlichen Argumenten.

Vertretung von Gesellschafterstämmen

Bei einer großen Anzahl von Gesellschafter könnte der Beirat einige der Rechte der Gesellschafter ausüben. Die Befugnisse müssten im Gesellschaftsvertrag auf den Unternehmensbeirat übertragen werden.

Imagewirkung

Die Berufung für die Branche prominenter Personen in einen Unternehmensbeirat soll das Unternehmensimage aufwerten. Die Beiratsmitglieder bringen zudem ihre eigenen Kontakte ein.

Qualifikation von Beiratsmitgliedern

Je nach Aufgabe des Beirats müssen die Beiratsmitglieder zusammen die entsprechenden Kompetenzen aufweisen, wobei einzelne Mitglieder Spezialisten für einzelne Kompetenzen sein können.